Home Home Kontakt Impressum
Work-United
Hotline
Personaldienstleistungen:Alle_an_einem_Strang
Audio

Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, werden bis zu einem Betrag von 500 Euro grundsätzlich von der Steuer befreit. Die geförderten Maßnahmen müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§20 und 20a des SGB V entsprechen. Damit fallen unter die Steuerbefreiung insbesondere Leistungen, die im Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen genannt sind. (Einsichtnahme bei der IHK möglich).
Diese Steuerbefreiung soll die Bereitschaft des Arbeitgebers erhöhen, seinen Arbeitnehmern Dienstleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands (z. B. Bewegungsprogramme, Ernährungsberatungen, Angebote zur Stressbewältigung und Entspannung) sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung (z.B. Dienstleistungen zur Vorbeugung oder Reduzierung arbeitsbedingter körperlicher Belastungen) anzubieten und entsprechende Barzuschüsse für die Durchführung derartiger Maßnahmen zuzuwenden. Das Sozialversicherungsrecht folgt hinsichtlich der Steuerbefreiung grundsätzlich dem Steuerrecht.

Steuerfreiheit für betirebliche Gesundheitsfürsorge

Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, werden bis zu einem Betrag von 500 Euro von der Steuer befreit.

BEST OF EVENTS

Die nächste WORLD OF EVENTS findet am 19. und 20. Januar 2011 in den Westfalenhallen in Dortmund statt.

Vista

Windows 7 Family Pack ist ausverkauft.

Die von vorneherein befristete Aktion des "Windows 7 Family Pack" ist früher als erwartet ausgelaufen.

Valid HTML 4.01 Transitional